
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
FourLayouts
Inhaber Johannes Clausen
INHALTSVERZEICHNIS
1....... Anwendungsbereich
2....... Vertragsgegenstand
3....... Vertragsschluss
4....... Leistungserbringung
5....... Leistungszeit
6....... Nutzungsrechte
7....... Vergütung
8....... Gewährleistung
9....... Haftung
10.... Vorzeitige Kündigung
11.... Vertraulichkeit
12.... Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
FourLayouts, Johannes Clausen, Annastraße 13, 89264 Weißenhorn
(„Auftragnehmer“)
Stand: 16.01.2022
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1.Anwendungsbereich
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Diese AGB gelten ausschließlich für alle Leistungen des Auftragnehmers. AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich zustimmt.
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Schriftlich bestätigtet individuelle Abreden zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
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2.Vertragsgegenstand
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Der Auftragnehmer analysiert Grundrisse von Neu- und Umbauten und macht Vorschläge zur Optimierung. Die Analyse umfasst unter anderem Flächenaufteilungen, die Anordnung von Türen und Fenstern und die Beleuchtung.
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Nicht Vertragsgegenstand ist die Ermittlung von Kosteneinsparungen und die Prüfung von energetischen Maßnahmen und Baumaterialien.
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Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf dienstvertraglicher Basis gegen Zahlung einer Vergütung. Der Anspruch auf Vergütung entsteht auch dann, wenn der Auftragnehmer aufgrund der Analyse kein Optimierungspotenzial feststellt.
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3.Vertragsschluss
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Der Auftragnehmer gibt auf der Grundlage eines von dem Auftraggeber bereitgestellten Grundrisses ein Angebot ab, welches der Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist annehmen kann.
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Bei mündlichen Abreden nach Vertragsschluss gilt der Inhalt eines Bestätigungsschreibens als vereinbart, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
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4.Leistungserbringung
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Der Auftragnehmer trägt auf dem Grundriss des Auftraggebers Markierungen und Kommentare ein oder erstellt einen alternativen Grundriss (Umzeichnung).
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Der Auftragnehmer steht nach Übermittlung seiner Arbeitsergebnisse für ein persönliches Telefongespräch mit einer Dauer von bis zu einer Stunde zur Erläuterung seiner Vorschläge zur Verfügung. Sofern der Auftraggeber über die technischen Voraussetzungen verfügt, werden Erläuterungen per Bildschirmübertragung (sog. Screensharing) visualisiert.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung persönlich oder durch eigene oder freie Mitarbeiter zu erbringen.
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5.Leistungszeit
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Der Auftraggeber hat die Leistung bis zu dem vereinbarten Termin zu erbringen. Ist kein Termin vereinbart, beträgt die Leistungszeit sechs Wochen.
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In Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Leistungszeit bis zum Wegfall der höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als vier Wochen an, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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6.Nutzungsrechte
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Der Auftraggeber erhält an den von dem Auftragnehmer erstellten Unterlagen ein einfaches Nutzungsrecht. Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der Vergütung.
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Die Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der Unterlagen bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, Grundrisse einschließlich der Bearbeitungen auf der eigenen Homepage und in sozialen Medien (z.B. Instagram, Youtube, Facebook) in anonymisierter Form als Werbe- und Anschauungsmaterial für eigene Leistungen zu veröffentlichen.
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7.Vergütung
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Es gilt die vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so gilt die übliche Vergütung als vereinbart.
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Die Vergütung ist innerhalb von 14 Werktagen nach Auftragsdurchführung zur Zahlung bzw. Restzahlung fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zur Geltendmachung von Verzugszinsen in der gesetzlich bestimmten Höhe berechtigt. Die Geltendmachung höherer Verzugszinsen oder eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
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Der Auftraggeber ist entsprechend des Vertrages zu einer Anzahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Leistet der Auftraggeber die Anzahlung trotz einer vom Auftragnehmer bestimmten angemessenen Nachfrist nicht, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
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Reisekosten für vereinbarte Termine sind nicht in den Angebotspreisen enthalten und werden zusätzlich abgerechnet. Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nach tatsächlichem Aufwand, Fahrten mit 0,50 EUR pro gefahrenen Kilometer abgerechnet. Die Erstattung der Reisekosten durch den Auftraggeber hat innerhalb von 14 Werktagen nach Vorlage der entsprechenden Belege zu erfolgen.
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8.Gewährleistung
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Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die bautechnische Machbarkeit der von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen.
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Der Auftraggeber entscheidet in eigener Verantwortung über die Umsetzung der vom dem Auftragnehmer vorgeschlagenen Maßnahmen.
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9.Haftung
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Verletzt der Auftragnehmer eine vertragliche Pflicht, so kann der Auftraggeber Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
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Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Auftraggebers mitgewirkt, mindert sich dessen Anspruch auf Schadensersatz. Ein Mitverschulden liegt insbesondere vor, wenn der vom Auftraggeber überlassene Grundriss oder die vom Auftraggeber überlassenen Informationen fehlerhaft sind.
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10.Vorzeitige Kündigung
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Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Auftrag vor Beendigung vorzeitig kündigen.
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Im Falle einer vorzeitigen Kündigung kann der Auftragnehmer 50 % der vereinbarten Vergütung für die noch nicht erbrachten Leistungen als pauschalen Schadensersatz verlangen. Die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bleibt von dieser Regelung unberührt. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
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11.Vertraulichkeit
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Der Auftragnehmer wird Unterlagen des Auftraggebers vertraulich behandeln und eingesetzte Dritte zur Vertraulichkeit verpflichten.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber einschließlich seines Firmenlogos als Referenz in seiner Marketingkommunikation zu benennen.
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12.Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) kommt nicht zur Anwendung.
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Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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